Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Jahresarbeitsentgeltgrenze
Unter dem Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze versteht man auch Versicherungspflichtgrenze, die momentan bei einem Jahresgehalt von 49.950 € liegt. Man berechnet das Jahresgehalt, indem man sämtliche Zahlungen, die vom Arbeitgeber geleistet werden, wie Gehalt, Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammen zählt. Wer in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren diese Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht hat und im folgenden Kalenderjahr ein gleich großes oder höheres Einkommen erzielen wird, ist nicht mehr verpflichtet sich gesetzlich zu krankenversichern. Die Versicherungspflicht erlischt automatisch, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Er hat weiterhin die Möglichkeit sich gesetzlich zu krankenversichern. In diesem Fall wird von freiwilliger Krankenversicherung gesprochen. Jedoch hat die betroffene Person auch die Möglichkeit sich privat zu versichern, da er mit dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze einen Anspruch auch eine private Krankenversicherung hat.