Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Sozialversicherungsabkommen
Beim Sozialversicherungsabkommen (SVA) handelt sich um einen Vertrag zwischen den Sozialversicherungsträgern verschiedener Länder. Für die Sozialversicherungspflichtigen Bürger bedeutet dies, dass sie auch in einem anderen Land eine gute, gesundheitliche Versorgung erhalten können, die zu Lasten der Sozialversicherungsträger geht. Für Deutschland besteht mit vielen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen, die einzelnen Länder sollten von Versicherten unbedingt vor einer Auslandsreise bei der Krankenversicherung erfragt werden. Auf dem amerikanischen Kontinent als auch in Afrika sind deutsche Versicherungspflichtige beispielsweise nicht krankenversichert, dies gilt auch für einzelne Länder auf dem europäischen Kontinent. Für diese Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist es unbedingt empfehlenswert, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.