Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Unterschied PKV GKV
Der Unterschied zwischen PKV (private Krankenversicherung) und GKV (gesetzliche Krankenversicherung) ist groß. Leider steht der Eintritt in die PKV nicht jedem zu. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter, aber auch von der Versicherungspflicht befreite Studenten oder Angestellte dürfen sich privat krankenversichern. Wer in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, muss in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Der Unterschied zwischen PKV und GKV macht sich zunächst einmal in der Beitragshöhe stark bemerkbar. Während die GKV inzwischen einen einheitlichen Beitrag für jedes versicherte Mitglied in Höhe von 15,5 Prozent des Einkommens fordert und gerade bei besser Verdienenden hier die Höchstsätze von fast 600 Euro getragen werden müssen, ist die PKV erheblich günstiger. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Geschlecht und dem erreichten Lebensalter. Hier gilt die Regel, je jünger der Versicherte bei seinem Einstieg in die PKV ist, umso niedriger gestalten sich dauerhaft die Beiträge. Der zweite Unterschied liegt in der Art der Leistungen. Während der Leistungskatalog der GKV stark begrenzt ist und sich nur auf die wesentliche Versorgung bezieht, gibt es bei der PKV mehrere Tarife zur Auswahl, die allerbeste Versorgung und Kostenübernahme enthalten. Hinzu kommt, daß privat Versicherte bei Ärzten gerne gesehen sind und sehr schnell Termine bekommen.