Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Krankenkassenwechsel
Der Wechsel in die private Versicherung ist nur bestimmten Personen möglich. Selbstständige und Freiberufler sind beispielsweise nicht versicherungspflichtig und dürfen sich privat versichern. Auch Beamtenanwärter und Beamte zählen zu den berechtigten Personen.Studenten sind ein Sonderfall.Siekönnen spezielle Studententarife in Anspruch nehmen und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Angestellte sind grundsätzlich versicherungspflichtig solange sie in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben, welche derzeit bei 49.500 Euro Jahreseinkommen liegt. Zu diesem Jahreseinkommen zählen auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen. Im vierten Kalenderjahr, in dem voraussichtlich dieses Einkommen erneut erreicht wird, können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Krankenkassenwechsel ist recht einfach. Zuerst muss man sich logischerweise informieren,bis man weiß welche private Krankenversicherung in Frage kommt. Dann muss man nur noch das Austrittsdatum aus der gesetzlichen Krankenversicherung und das Eintrittsdatum in die private Krankenversicherung gut planen, um einen nahtlosen Versicherungsverlauf zu erhalten.