Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Krankengeld
Bei Krankengeld handelt es sich um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.Diese ist gesetzlich vorgeschrieben.Im Krankheitsfall des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung in gewohnter Höhe des Grundgehaltes. Schicht- und Akkordzuschläge werden während der Zeit des Arbeitsausfalls nicht beachtet. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen( insgesamt geht man von 42 Tagen aus). Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Zeit immer noch nicht arbeitsfähig, kann er Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse erheben. Besagtes Krankengeld beträgt 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes, darf aber nicht höher sein als 90 Prozent des normalerweise erreichten Nettoentgeltes. Das Krankengeld ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Diese Beiträgewerden von der Krankenkasse direkt einbehalten. Diese Zahlung wird für insgesamt 72 Wochen getätigt, wenn die gleiche Krankheit besteht und eine dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit resultiert. Privatversicherte haben die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss das PKV Angebot auf Krankengeld mit einzubeziehen. Es kann dann bei Vertragsabschluss gewählt werden, ab welchem Tag das Krankengeld gezahlt werden soll, in welcher Höhe es ausfallen soll und für welchen Zeitraum. Die Variable Krankengeld beeinflusst selbstverständlich die Höhe des monatlichen Beitrages.