Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Versicherungsmedizinischer Zuschlag
Ein versicherungsmedizinischer Zuschlag ist nur eine andere Bezeichnung für den Risikozuschlag, der in einigen Fällen auf die Versicherungsbeiträge seitens der Gesellschaft erhoben wird. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung errechnen sich anhand des Eintrittsalters und des Geschlechts des Versicherten, außerdem an dessen persönlichen Risiken. Solch ein Zuschlag kann dann erhoben werden, wenn bereits chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungenbei dem Patienten vorhanden sind. Da die Gesellschaft einem höheren Versicherungsrisiko ausgesetzt ist, hat sie das Recht, einen Risikozuschlag zum Beitrag zu erheben, um das erhöhte Risiko auszugleichen. Allerdings hat der Versicherungsnehmer das Recht, diesen Zuschlag nach etwa zwei Jahren nach Eintritt in die Versicherung erneut prüfen zu lassen.