Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Verletztengeld
Wenn jemand einen Arbeitsunfall hatte oder eine Berufskrankheit eingetreten ist, hat man Anspruch auf Verletztengeld, vorrausgesetzt man ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In der Regel ist jeder in dort jeder versichert, der in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Die Beiträge hierfür zahlt der Arbeitgeber für die Anzahl seiner Arbeitnehmer. Für den Versicherten selbst muss nach einem Unfall die Arbeitsunfähigkeit eingetreten sein oder er muss sich in einer Heilmaßnahme befinden, weswegen er seine Berufstätigkeit nicht ausüben kann. Das Verletztengeld wird nur gezahlt, wenn der Verletzte vor der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt erhalten hat, Krankengeld, Übergangsgeld oder ähnliche Bezüge. Ein Anspruch auf Verletztengeld besteht ab dem Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt oder vor dem Beginn einer Heilmaßnahme. Gezahltes Arbeitsentgelt wird angerechnet. Die Zahlung wird also erst ab dem Zeitpunkt vorgenommen, ab dem der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss, was in der Regel nach sechs Wochen der Fall ist. Der Anspruch endet, wenn die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist. Er endet ebenfalls, wenn mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr gerechnet werden kann. Hier schließt dann allerdings die Rentenzahlung an. Das Verletztengeld richtet sich in seiner Höhe nach dem letzten Einkommen. Hierfür wird der Einkommensdurchschnitt von drei Monaten genommen. Es beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Regeleinkommens. Arbeitslose erhalten ein Verletztengeld in der Höhe des Anspruches auf Arbeitslosengeld.