Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Verjährung
Ansprüche aus dem laufenden Versicherungsvertrag mit einer privaten Krankenversicherung dürfen nicht zeitlich uneingeschränkt geltend gemacht werden, da diese in der Regel nach zwei Jahren verjährt. Die Verjährungszeit beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Erstattung verlangt werden konnte, hierbei handelt es sich um das Jahr in dem der Versicherte die Rechnung, deren Erstattung er von der Krankenversicherung erwartet, erhalten hat. Wenn ein Versicherungsnehmer im Jahr 2006 eine Rechnung erhalten hat, die ihm die Versicherung unter normalen Umständen erstatten würde, kann er diese nur innerhalb von zwei Jahren geltend machen. In diesem Beispiel wäre der Anspruch im Jahr 2009 verjährt. Einige Gesellschaften haben die Verjährungsfrist jedoch auf drei Jahre ausgeweitet. Nachzulesen ist dies im jeweiligen Versicherungsvertrag.