Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Kostenübernahmeerklärung
Der Begriff Kostenübernahmeerklärung kommt aus der privaten Krankenversicherung. Diese handelt nach dem Kostenerstattungsprinzip, was bedeutet,dass der Privatversicherte für eine ärztliche Leistung(welche er in Anspruch nehmen musste) eine Rechnung vom Arzt erhält.Er reicht diese dann bei seiner Krankenversicherung ein und die Kosten werden erstattet. Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus kann für die stationäre Unterbringung eine Ausnahme erfolgen. Dafür muss der Patient vor seiner Behandlung seine Versicherung und die Versicherungsnummer angeben. Das Krankenhaus setzt sich dann direkt mit der Versicherung in Verbindung und es wird eine Kostenübernahmeerklärung von der Versicherung versendet. Das Krankenhaus kann dann für seine erbrachte Leistung direkt mit dem Versicherer abrechnen. Eine Kostenübernahmeerklärung erfolgt nur für die aktuell anstehende Aufnahmen im Krankenhaus, nicht für zukünftige stationäre Aufnahmen. Vor jedem neuen Krankenhausaufenthalt muss sie neu erteilt werden.