Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Abweichende Vereinbarung
Einer Berechnung von Arztrechnungen liegt eine Gebührenordnung zugrunde.Als Abdingung bezeichnet man eine abweichende Vereinbarung der Vergütungshöhe.Diese ist nicht im Bezug auf Gebührenordnung möglich.Eine abweichende Vereinbarung zwischen Arzt und Patient muss bereits vor Beginn der Behandlung schriftlich als Abdingungserklärung fixiert werden.Das Erklärungsschreiben einer abweichenden Vereinbarung darf und muss die vereinbarte Höhe der Vergütung sowie eine entsprechende Feststellung beinhalten,dass die Vergütung evtl. nicht vollständig erstattet wird.Eine Kopie der Abdingungserklärung ist dem Patienten auszuhändigen.Pauschalhonorare für abweichende Vereinbarungen sind nicht zulässig und müssen eingehalten werden.Das trifft zum Beispiel auf Operationen zu.Überschreitet die abweichende Vereinbarung der Gebührenordnung für Ärzte Selbige um das Siebenfache,oder wird einem Patienten im Notfall keine freie Arztwahl gewährleistet,so ist die Abdingung unzulässig.Einzelne Tarife der privaten Krankenversicherer können eine Leistungsbegrenzung auf Höchstsätze innerhalb der Gebührenordnung außer Kraft setzen.In solchen Fällen ist die Erstattung von separat abweichend vereinbarten Honorarsätzen möglich.Es sollte zur Sicherheit vor der Unterzeichnung einer abweichenden Vereinbarung die Zusage für eine Erstattung seitens der Krankenversicherer eingeholt werden,da auch Aspekte der Kostenminderungspflicht des Versicherten berücksichtigt werden müssen.