Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Abrechnungsprinzip
Viele Menschen,die sich privat versichern möchten und es auch dürfen,haben eine Vielzahl von Fragen zur PKV.Insbesonder das Abrechnungsprinzip ist wohl noch nicht allen Interessenten geläufig,Grundsätzlich muss die Höhe der Selbstbeteiligung beachtet werden.Liegt dies beispielsweise bei 400 Euro pro Jahr,so muss der Versicherte alle Kosten tragen,die bis zu 400 Euro pro Jahr anfallen.Alles darüber hinaus,zahlt die PKV.Hierbei werden sämtliche anfallende Kosten gerechnet,das heißt,dass nicht nur der Arztbesuch der fällig geworden ist zählt,sondern auch Kosten für Medikamente oder Heilmaßnahmen.Rechnungen,die man für ärztliche Leistungen,Heil- und Hilfsmaßnahmen erhält,werden gesammelt und an die PKV gereicht.Alles,was die Höhe der Selbstbeteiligung überschreitet,wird von der Versicherung an den Versicherten zurückbezahlt.Meist ist es die aufwändigere,ärztliche Betreuung,die den meisten Versicherten Bedenken bereitet.Nieman muss hier Bedenken haben,dass er nach der Genesung vom Krankenhaus eine fünfstellige Rechnung erhält.Der vereinbarte Betrag der Selbstbeteiligung gilt grundsätzlich für das komplette Kalenderjahr.Dieser Beitrag wird keinesfalls überschritten.