Gesunde Ergänzung zu Steak und Bratwurst: Gemüse grillen
Sobald es draußen wärmer wird, läuten die Deutschen die Grillsaison ein. Dann endlich kommen wieder Steak, Würstchen & Co. auf den Grillrost. Es muss aber nicht nur Fleisch sein, auch Gemüse oder Kartoffeln schmecken gegrillt ganz vorzüglich. Auch beim Gemüse auf Qualität achten Beim nächsten Einkauf sollten statt nur Fleisch[…]Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Kindernachversicherung
Wenn Eltern,die gesetzlich krankenversichert sind,Nachwuchs erwarten,genießt das Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt den Versicherungschutz. Dieser beginnt ohne Wartezeit und ohne eine Gesundheitsprüfung. Das Gleiche gilt für Privatversicherte, allerdings muss ein Elternteil mindestens seit drei Monaten in ihrer privaten Krankenversicherung versichert sein.Meistens ist es so, dass die Krankenversicherung bereits von der Schwangerschaft und der bevorstehenden Geburt weiß und das Kind somit automatisch Versicherungsschutz genießt. Es muss allerdings innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum Tag der Geburt zur Versicherung angemeldet werden. Hierbei darf der Versicherungsschutz, des Neugeborenen nicht höher sein oder mehr Leistungen umfassen als der des versicherten Elternteils. Man schließt eine Kindernachversicherung ab. Bei einer Adoption funktioniert es ähnlich. Ist zumindest ein Elternteil privat versichert, muss die Nachversicherung des Adoptivkindes( sofern minderjährig und ohne eigenes Einkommen) innerhalb der Zweimonatsfrist erfolgen.Besteht ein erhöhtes Risiko,so darf der Versicherer einen Risikoaufschlag für das zu versichernde Kind erheben.