Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Gegner der PKV fordern Bürgerversicherung
Immer wieder wird Kritik an der privaten Krankenversicherung laut. Gegner fordern die Abschaffung des dualen Krankenversicherungssystems und betonen, dass eine sogenannte Bürgerversicherung weitaus besser geeignet sei. Doch was würde diese ändern? Ein Ersatz für das duale Krankenversicherungssystem Die Meinungen zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind schon immer geteilt gewesen. Befürworter halten[…]Rehabilitationskur
Wenn herkömmliche Maßnahmen der Rehabilitation und ambulante Behandlungen keine Wirkung zeigen, kann der Patient Anpruch auf eine Rehabilitationskur erheben. Um eine Verschlechterung des Zustandes oder eine Behinderung zu verhindern, deckt die Krankenversicherung dabei meist eine ambulante oder stationäre Rehabilitationskur ab. Die Dauer von ambulaten Rehabilitationskuren beschränkt sich meist jedoch auf vier Wochen. Falls der Versicherte volljährig ist und eine stationäre Rehabilitationskur in Anspruch nimmt, muss dieser maximal zwei Wochen der Rehabilitationskur eine Zuzahlung leisten. Die Fahrtkosten werden meist durch die Krankenkasse bezuschusst.