Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Therapien - Ihre Rechte als Patient
Muss der Arzt mir meine Krankenunterlagen aushändigen? Wie lange werden Röntgenbilder aufgehoben und wem gehören sie überhaupt? Das alles ist weitgehend geregelt. Das Dilemma ist, kaum ein Patient kennt seine Rechte, weil sie auf viele verschiedene Gesetzesbücher und Richtlinien verteilt und für den Laien kaum zu überblicken sind.Urteil: Organspender fallen unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Wer einem Angehörigen ein Organ wie die Niere spendet, handelt ohne Frage selbstlos, zumal es sich natürlich um keinen ungefährlichen Eingriff handelt. Das Bundessozialgericht hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Organspendern in Sachen Versicherungsschutz gestärkt. Demnach stehen Spender zum Teil unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte[…]Ärzteschaft setzt sich nachdrücklich für den Erhalt der PKV ein
Die Ärzte in Deutschland setzen eine „Duftmarke“. So nennt es Frank Ulrich Montgomery, der...AOK-Sportpartner
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Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Gegner der PKV fordern Bürgerversicherung
Immer wieder wird Kritik an der privaten Krankenversicherung laut. Gegner fordern die Abschaffung des dualen Krankenversicherungssystems und betonen, dass eine sogenannte Bürgerversicherung weitaus besser geeignet sei. Doch was würde diese ändern? Ein Ersatz für das duale Krankenversicherungssystem Die Meinungen zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind schon immer geteilt gewesen. Befürworter halten[…]Regelversorgung Zahnersatz
In der vorletzten Gesundheitsreform im Jahr 2005 wurde die Regelversorgung für den Zahnersatz total geändert. Seitdem muss der Zahnarzt den Befund festsellen. In der Regel liegen beim Zahnarzt Befunde vor, dass ein Zahn fehlt oder mit einer Krone überzogen werden muss. Die Regelversorgung schreibt vor, dass ein Regelzuschuss gewährt wird. Die Krankenkassen unterscheiden hier allerdings in Regelversorgung, gleichartigen Zahnersatz und andersartigen Zahnersatz. Das Honorat des Zahnarztes errechnet sich aus den Materialkosten, einem Punktwert und auch durch die Laborkosten. Die Krankenkasse übernimmt sofort den Festzuschuss, wobei der Patient die Kosten trägt die darüber hinausgehen. Wählt der Patient einen gleichartigen Zahnersatz, wie beispielsweise vollkeramisch verblendete Kronen, erhält er den Festzuschuss von der Krankenkasse für die Regelversorgung für Zahnersatz und trägt alle darüber hinausgehenden Kosten selbst. Der andersartige Zahnersatz betrifft beispielsweise die teuren Zahnimplantate. Dafür muss der Patient die Kosten selbst übernehmen, außer er beantrafgt einen Zuschuss zur Regelversorgung bei seiner Krankenkasse.