Im Gegenzug zu den Versicherungsbeiträgen stellen alle Versicherungen (egal ob privat oder gesetzlich) dem Versicherten diverse
Leistungsarten zur Verfügung. Die Rede ist von
Dienst- oder
Sachleistungen im medizinischen Bereich. Diese erstrecken sich von medizinischen Hilfsmitteln über Arznei- und Heilmittel, sowie über medizinische Behandlungen. Die Qualität und die Wirksamkeit der Therapien und Hilfsmittel müssen sich in einem angemessenen Verhältnis zur Krankheit befinden, das heißt, dass die
Leistungsarten stets dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen müssen. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist dieser Katalog sehr begrenzt.
Sachleistungen werden nur genehmigt wenn sie dringend notwendig sind und müssen beantragt werden.