Die Abkürzung für
Landwirtschaftliche Krankenkassen lautet
LKK und gehört zu den gesetzlichen Krankenverischerungen deutschlands. Zusammen mit den Alterskassen für Landwirte und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften bilden sie die Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist die Pflichtversicherung für Landwirte. Sofern der wirtschaftliche Gesamtwert eine Unternehmens über 30.000€ beträgt und noch keine Anspüche aus der
LKK angenommen wurden, kann der Landwirt in eine private Versicherung übertreten.