Die Körperschaft für das öffentlich Recht, die die Zahnärzte darstellst ist die
Landeszahnärztekammer, wobei diese in jedem Bundesland mindestens einen Sitz hat. Sie übernimmt verschieden Aufgaben bei der Aufsicht der gesetzlichen Voraussetzungen und führt dieses Angaben eigenständig durch. Die
Landeszahnärztekammer kümmert sich auch um die Wünsche des Berufsstandes der Zahnärzte. Jeder Zahnarzt in Deutschland ist verpflichtet Mitglied zu werden, wobei er die
Landeszahnärztekammer im Gegenzug seine Interessen vertritt.