Sozialversicherung: Pflicht bei Freiberuflern klären
Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit Arbeitskräften eine freie Mitarbeit vereinbaren und das, obwohl der Mitarbeiter nur für das eine Unternehmen tätig ist. Auf diese Weise sparen sich die Arbeitgeber unter anderem die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät nun in solch einem Fall[…]Gegner der PKV fordern Bürgerversicherung
Immer wieder wird Kritik an der privaten Krankenversicherung laut. Gegner fordern die Abschaffung des dualen Krankenversicherungssystems und betonen, dass eine sogenannte Bürgerversicherung weitaus besser geeignet sei. Doch was würde diese ändern? Ein Ersatz für das duale Krankenversicherungssystem Die Meinungen zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind schon immer geteilt gewesen. Befürworter halten[…]PKV-Verband will Altersrückstellungen beweglicher einsetzen
Die Probleme der privaten Krankenversicherer kommen nicht aus den Berichten der Medien und ihren...Stiftung Warentest: Auslandsreise-Krankenversicherungen im Test
So langsam beginnt die Urlaubssaison, nicht zuletzt ein Grund um sich über einen ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland Gedanken zu machen. Die Stiftung Warentest hat sich zum Anfang der Urlaubszeit 47 Auslandsreise-Krankenversicherungen näher angesehen und kommt dabei zu einem durchaus annehmbaren Ergebnis. Bewertet wurden sowohl die Vertragsbedingungen als auch die Qualität[…]Fisch
Jeden Freitag im SAT.1-Frühstücksfernsehen: Gesundheitsreporterin Anke Neuzerling. Diese Woche: Fisch.Auslandskrankenversicherung: Finanztest nennt die Testsieger
Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Die Vorfreude auf die schönste Zeit des Jahres ist groß,...Kfz-Versicherungs: Nutzungsausfall auch über Feiertage?
In diesem Jahr fallen die Brückentage für Arbeitnehmer sehr günstig und so nutzen viele die kommenden Feiertage wie nun eben Christi Himmelfahrt oder auch Pfingsten um sich ein paar schöne Tage zu machen. Was passiert jedoch, wenn ich vor den Feiertagen in einen Unfall verwickelt werde und mein Auto beschädigt[…]Wehrdienst
Wehrdienstleistende bleiben während ihrer Wehrdienstzeit versichert solange sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Kosten hierfür werden vom Bund getragen. Jedoch erhalten sie keine überflüssigen Leistungen und keine, die nicht über die truppenärztliche Versorgung geregelt werden könnten. Für Wehrdienstleistende besteht das Recht auf die Versorgung durch den Truppenarzt.Waren Angehörige des Wehrdienstleistenden über diesen familienversichert, so steht ihnen diese Leistung auch weiterhin zu. Auch wer zum Zeitpunkt des Wehrdienstantrittes nicht krankenversichert war, hat einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Wer zum Zeitpunkt des Wehrdienstantritts privat krankenversichert war, muss ebenso die truppenärztliche Versorgung in Anspruch nehmen ,hat aber Anspruch auf Erstattung durch den Bund für die Dauer seiner Dienstzeit. Privatversicherte, die Familienangehörige mitversichert haben, erhalten Beitragserstattung vom Bund für die Angehörigen,welche selbstverständlich weiterhin jede ärztliche Leistung in Anspruch nehmen dürfen.