Wer kann sich privat versichern?

Die private Krankenversicherung ist in Deutschland neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine Möglichkeit sich gegen diejenigen Kosten abzusichern, die wegen Krankheit, Unfällen oder durch präventive und diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Die Versicherung läuft über privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Im Jahr 2007 waren in Deutschland 8.549.000 Menschen privat krankenversichert. Eine private Krankenversicherung können Menschen abschließen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Versicherungspflicht haben sowie solche, die verbeamtet, selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Keine Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für jene Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, das heißt für das Jahr 2010 über 49.950 Euro Einkommen im Jahr. Ab dem KJ 2011 liegt die Jahresentgeltgrenze bei 49.500 Euro. Studenten können sich dann privat versichern lassen, wenn Sie sich zu Beginn Ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenverischerung befreien lassen. Auch der Austritt aus der kostenlosen Familienversicherung ermöglicht Studenten eine private Krankenversicherung abzuschließen. Bis zum 30. Lebensjahr bieten die private sowie auch die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten vergünstigte Tarife an. Der Erstbeitrag, den der Versicherte für die private Krankenversicherung entrichten muss, richtet sich nach den folgenden Kriterien:
* Geschlecht. Frauen müssen wegen einer höheren Lebenserwartung mehr zahlen als Männer.
* Alter. Je höher das Eintrittsalter, umso teurer ist die Versicherung.
* Berufsgruppe. Für manche Berufsgruppe gibt es Risikozuschläge.
* Tarifliche Leistungen. Höhere Leistungen im Gesundheitswesen,wie Behandlung vom Chefarzt ergeben einen höheren Beitrag.
* Gesundheitszustand. Bei einigen Vorerkrankungen sind zusätzliche Kosten fällig. Bei einem schlechten Gesundheitszustand kann die private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung den Antragsteller auch ablehnen.

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