Krankenkassen wollen Beitragsrückstände vom Staat zurück
Die säumigen Zahler in der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Auswirkungen auf die Branche...Kolumne von Andreas Niedrig - Auch in der kalten Jahreszeit laufen
Auch an den "kürzeren Tagen" in der kalten Jahreszeit heißt es Schuhe an und raus an die frische Luft. Tun Sie etwas für sich und Ihre Gesundheit. Bewegung beugt auch dem Winterblues vor. Achten Sie aber auf die passende Dosis und Kleidung.Auslandsreise-Krankenversicherung: Ende der kostenlosen, weltweiten Zusatzpolice
In EU-Ländern oder auch in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, springt im Krankheitsfall bei bestimmten Voraussetzungen der Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Krankenversicherungen ein. Leider kann es passieren, dass gewisse Leistungen von gesetzlich Versicherten trotzdem selbst getragen werden müssen. Gegen solche Kosten kann man sich durch Zusatzpolicen abdecken. Es gibt immer[…]Rein in die Laufschuhe - auch bei Bibberkälte!
Hamburg, 6. Februar 2012. Zwei von fünf Freizeitsportlern verzichten im Winter auf das Training im Freien und machen es sich lieber auf dem Sofa gemütlich. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK).Unfall: Auto erst nach Zustimmung der Versicherung reparieren lassen!
Kommt es mit dem Auto zu einem Unfall und der Wagen wird beschädigt, dann wollen sicherlich fast alle, dass das Fahrzeug so schnell wie möglich repariert wird. Möchte man jedoch, dass die Kfz-Versicherung problemlos für den Schaden aufkommt, so sollte man unbedingt deren Zusage abwarten bis man entsprechend handelt. Dies[…]Wie sich Körperzellen sortieren
Die Milz liegt bei fast allen Menschen links, der Blinddarm rechts. Wie das kommt, können jetzt Zoologen der Uni Hohenheim erklären.Krankenkasse muss rhythmische Massage nicht zahlen
Oft muss die Auseinandersetzung mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) über die Übernahme von Kosten...Kinder in der Privaten Krankenversicherung
Nicht immer können Kinder bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben, denn wenn beide Elternteile ein eigenes Einkommen besitzen, der eine davon in einer privaten Krankenkasse ist und regelmäßig ein höheres Einkommen als der Ehegatte bezieht, werden die Kinder privat mitversichert.
Dies gilt allerdings erst ab einer Einkommensgrenze von 4.162,50 Euro des Privatversicherten. Liegt das monatliche Einkommen darunter, so dürfen die Kinder weiterhin gesetzlich versichert bleiben, auch dann wenn der gesetzlich versicherte Ehepartner weniger verdient.
Ob Kinder weiterhin kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert sein können, ist demzufolge Einkommensabhängig. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass Kinder gegen eine Gebühr weiterhin gesetzlich krankenversichert sein können, jedoch rechnet sich dies im Normalfall eher weniger.
Kinder im gewissen Alter können sogar ihre private Krankenkasse wählen, sie sind eigentlich nicht an die private Krankenkasse der Eltern gebunden. Bei der privaten Krankenversicherung für Kinder ergibt sich bis zu einem Alter von 14 Jahren kein Unterschied, was den Beitrag angeht, ob es sich hierbei um einen jungen oder ein Mädchen handelt.
Da Kinder nicht wie bei Erwachsenen üblich, bei einem Wechsel der privaten Krankenkasse automatisch in eine Altersstufe rutschen, lohnt sich ein Wechsel quasi zu jeder Zeit, beispielsweise wenn neue Tarife eingeführt werden.
Kleine Kinder, auch Neugeborene sollten so früh wie möglich mit bei der privaten Krankenversicherung versichert werden, denn hier findet in jungen Jahren noch keine Gesundheitsprüfung statt. Für manche Kinder gilt sogar in einigen Bundesländern der Sonderfall Beihilfe, hier zahlt der Staat 80 Prozent der Beiträge, woraus sich ein monatlicher Beitrag für das Kind von etwa 35 Euro ergeben würde.
Es kann also manchmal gar nicht verkehrt sein, sein Kind ebenfalls privat zu versichern, zumal man bedenkt, dass die Leistungen hier weitaus besser sind.