Krankenkassen wollen Beitragsrückstände vom Staat zurück
Die säumigen Zahler in der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Auswirkungen auf die Branche...Kolumne von Andreas Niedrig - Auch in der kalten Jahreszeit laufen
Auch an den "kürzeren Tagen" in der kalten Jahreszeit heißt es Schuhe an und raus an die frische Luft. Tun Sie etwas für sich und Ihre Gesundheit. Bewegung beugt auch dem Winterblues vor. Achten Sie aber auf die passende Dosis und Kleidung.Auslandsreise-Krankenversicherung: Ende der kostenlosen, weltweiten Zusatzpolice
In EU-Ländern oder auch in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, springt im Krankheitsfall bei bestimmten Voraussetzungen der Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Krankenversicherungen ein. Leider kann es passieren, dass gewisse Leistungen von gesetzlich Versicherten trotzdem selbst getragen werden müssen. Gegen solche Kosten kann man sich durch Zusatzpolicen abdecken. Es gibt immer[…]Rein in die Laufschuhe - auch bei Bibberkälte!
Hamburg, 6. Februar 2012. Zwei von fünf Freizeitsportlern verzichten im Winter auf das Training im Freien und machen es sich lieber auf dem Sofa gemütlich. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK).Unfall: Auto erst nach Zustimmung der Versicherung reparieren lassen!
Kommt es mit dem Auto zu einem Unfall und der Wagen wird beschädigt, dann wollen sicherlich fast alle, dass das Fahrzeug so schnell wie möglich repariert wird. Möchte man jedoch, dass die Kfz-Versicherung problemlos für den Schaden aufkommt, so sollte man unbedingt deren Zusage abwarten bis man entsprechend handelt. Dies[…]Wie sich Körperzellen sortieren
Die Milz liegt bei fast allen Menschen links, der Blinddarm rechts. Wie das kommt, können jetzt Zoologen der Uni Hohenheim erklären.Krankenkasse muss rhythmische Massage nicht zahlen
Oft muss die Auseinandersetzung mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) über die Übernahme von Kosten...Höhe der Beiträge im Alter
Um sich im Alter eine gute Lebensqualität ermöglichen zu können, sollte eine zusätzliche Vorsorge in Form von Beiträgen betrieben werden.
Die Höhe der Beiträge im Alter für eine private Krankheitskostenversicherung hängt vom Alter der versicherten Person und der Vertragslaufzeit ab.
Daher sollte eine Krankenzusatzversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden. So kann man zu hohe Beiträge oder sogar Ausschlüsse vermeiden. Ferner spielen sowohl Geschlecht als auch Gesundheitszustand eine große Rolle. Allerdings ist zu Beginn dieses Jahres ein neues Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten, das private Versicherungen Frauen und Männer gleich zu behandeln verpflichtet. Daher fällt der Geschlechtsaspekt für diejenigen, die später zum Standardtarif wechseln werden, ab sofort aus.
Der Gesundheitsaspekt bleibt jedoch unberührt, sprich je schlechter der Gesundheitszustand ist, desto höhere Beiträge hat man zu zahlen.
Laut Gesundheitsreform 2000 wird jede private Krankenversichrung bis zum 60sten Lebensjahr der versicherten Person verpflichtet, einen Beitragszuschlag in Höhe von 10 % zu erheben. Ab einem Alter von 65 Jahren werden diese Zuschläge zur Finanzierung oder Milderung von anstehenden Beitragserhöhungen benutzt. Der Versicherungsnehmer kann dann zum Standardtarif wechseln, damit für ihn als Rentner keine zu hohe Kosten entstehen. Ferner besteht eine neue Möglichkeit für Beihilfeberechtigte, zum Basistarif zu wechseln.
Die Leistungen des Basistarifes entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Höhe des Beitrags für den Basistarif hängt hier vom Alter und Geschlecht ab. Für Versicherungsnehmer ab Alter 80 wird die Beitragssenkung mit übrig gebliebenen Restbeträgen finanziert.
Der Versicherungsnehmer kann zusätzlich vorsorgend eine Beitragsentlastung für eine private Krankheitskostenversicherung fordern, indem man einen bestimmten Beitragsentlastungstarif vereinbart. Der Betrag der Reduzierung und das Lebensjahr, ab dem er wirksam werden soll, werden vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt. Diese Vorsorgemöglichkeit ist für eine versicherte Person dann von Vorteil, wenn die Höchstgrenzen, bis zu denen sich der Arbeitgeber am Beitrag beteiligt, noch nicht erreicht sind.